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Die englische Limited ist eine Aktiengesellschaft

Im Unterschied zur deutschen GmbH darf die Limited Aktien ausgeben. Der / die Shareholder ist /sind Eigentümer der Ltd. Shareholder haben das Recht in einer Gesellschafterversammlung zum Beispiel einen Director zu ernennen oder zu entlassen, greifen aber ansonsten nicht in das Tagesgeschäft der Ltd ein.



Stammkapital einer Ltd

Das Stammkapital einer britischen Limited beträgt üblicherweise 100, 1000 oder 1200 englische Pfund. Es muss nicht eingezahlt werden. Unterschieden wird zwischen dem Authorised Sharecapital (das genehmigte Stammkapital) und dem Issued Sharecapital (das ausgegebene Aktienkapital). Beim Authorised Sharecapital handelt es sich um die genehmigte Anzahl der Aktien x Nennwert, z.B. 1200 Aktien @ 1 GBP = 1200 GBP Authorised Sharecapital. Da Sie nicht alle Aktien ausgeben müssen, kann das Issued Sharecapital niedriger als das Authorised Sharecapital sein: Nehmen wir an, Sie sind alleiniger Aktionär einer Limited mit 100 GBP Authorised Capital. Es würde ausreichen nur eine einzige Aktie (die sog. Subscriber Share) @ 1.00 GBP auszugeben. 90 % aller englischen Inhaber Ltd's werden so geführt, warum lesen Sie unter Haftungsbeschränkung.



Mindestens ein Shareholder ist erforderlich

Zur Gründung einer Ltd benötigen Sie mindestens einen Shareholder (Aktionär). Er ist Subscriber (Zeichner) wenigstens einer Aktie. Als Aktionär kann jede natürliche oder juristische Person eingesetzt werden - egal wo auf der Welt ansässig oder welcher Nationalität. Der Shareholder darf gleichzeitig Director oder Secretary sein. Bei jeder Limited Neugründung ist die kostenfreie Ernnennung Ihrer eigenen Aktionäre inclusive. Ist Vermögensschutz ein Thema, kann Futuramax Nominee Shareholder (Treuhänder) stellen.





Aktienausgabe an die Aktionäre

Die Anzahl der ausgegebenen Aktien darf das Authorised Sharecapital nicht übersteigen. Wie Sie die Aktien aufteilen, bleibt Ihnen überlassen. Ob Sie nun an Aktionär A 1000 Aktien und an Aktionär B nur 200 Aktien ausgeben, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen ab. Natürlich können Sie das Aktienkapital jederzeit erhöhen und mittlerweile sogar in anderen Währungen ausweisen (EURO, USD, CHF, YEN). Es besteht keine gesetzliche Notwendigkeit Aktien auch in physischer Form (als Aktienzertifikat) auszugeben. Eine aktuelle Aktionärsliste (Register of Members and Shares) und ein Verzeichnis der Aktientransfers (Register of Transfers) muss jedoch von Gesetz wegen geführt werden.





Verkauf von Anteilen / Aktienübertragung

Sollten Sie einmal neue Aktionäre aufnehmen (oder alte Aktionäre ausscheiden) werden die Aktien ganz einfach übertragen - notarielle Eintragung - wie in anderen Ländern üblich - ist nicht erforderlich ! Sollten Sie eines Tages beschliessen die komplette Firma zu verkaufen übertragen Sie einfach alle Aktien an den neuen Aktionär. Klassischer Fall: Ihre Limited besitzt eine Immobilie, Yacht oder vielleicht Patentrechte. Statt der Vermögenswerte selbst verkaufen Sie einfach die Aktien Ihrer Limited !

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