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Bilanz einer Limited
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Firmengründung
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Formular CT 41 G
Ca 6 Wochen nach Gründung einer Limited erhalten Sie von der Inland Revenue ein Formular CT 41. Mit diesem Fomular wird Ihrer Limited eine Tax Reference Number (englische Steuernummer) zugeteilt. Das Formular ist - besonders für Neulinge im englischen Steuersystem - sehr fehlerträchtig. Ein Kreuzchen an der falschen Stelle kann Sie einige tausend Pfund kosten. Auf Wunsch ist Futuramax beim Ausfüllen dieses Formulars behilflich. Geschäftjahr einer englischen Limited Das erste Geschäftsjahr einer Limited läuft immer vom Gründungsdatum bis zum letzten Tag desselben Monats ein Jahr später: Nehmen wir an, Sie haben Ihre Limited am 15/03/2006 gegründet, dann wäre das erste Geschäftsjahr Ihrer Firma vom Gründungsdatum dem 15/03/2006 bis zum 31/03/2007 (letzter Tag des Gründungsmonats ein Jahr später). Sie können das Ende des Geschäftsjahrs auch auf ein anderes Datum legen, zum Beispiel den 31/12/2006. Es ist immer möglich die Bilanz früher einzureichen, Verlängerung (extended period) des Geschäftsjahres (im oberen Beispiel nach dem 31/03/2007) ist nur einmalig in Ausnahmenfällen gestattet. Fälligkeitstermin der Bilanz Die erste Bilanz müssen Sie 22 Monate nach Limited Gründung (und in den Folgejahren alle 12 Monate) einreichen. Der Stichtag ist in der Regel immer 10 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres. Neben Einreichung der Bilanz muss zu diesem Zeitpunkt auch die fällige Steuer bezahlt werden. Nach Ende des Geschäftsjahrs sendet die Inland Revenue eine sog. "Notice to deliver a Corporation Tax Return" (Aufforderung die Bilanz einzureichen)an das Registered Office. Als pünklich abgegeben gilt die Bilanz nur, wenn sie zum Fälligkeitstermin bei den Behörden vorliegt. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag muss die Bilanz mindestens einen Werktag vorher bei den Behörden eingehen. Vorarbeiten zur Bilanz Diese Aufgabe kann Ihnen leider kein Steuerberater auf der Welt abnehmen, denn wer ausser Ihnen wüsste schon genau über die Einnahmen und Ausgaben Ihrer Firma Bescheid ? In England reicht eine simple Gewinn- und Verlustrechnung aus. Als ersten Schritt sollten Sie alle Eingangs- und alle Ausgangsrechnungen des laufenden Geschäftsjahres in eine Tabelle aufnehmen. Es hat sich als praktisch erwiesen, die Tabelle nach Rechnungsdatum, Rechnungsempfänger oder Rechnungssteller, Rechnungsbetrag netto und VAT (MWST) aufzugliedern. Am Besten erstellen Sie jeweils eine Tabellenspalte für Einnahmen und eine für Ausgaben. Den Rest erledigt jedes x-beliebige Tabellenkalkulationsprogramm für Sie ! Sortieren Sie dann alle Eingangs- und alle Ausgangsrechnungen in einen Ordner und ordnen Sie Ihre Kontoauszüge nach Datum. Ein Praxistip: Erstellen Sie Monatsabrechnungen - selbst wenn der Bilanztermin weit entfernt ist ! Es einfacher 12 Monatsauswertungen am Ende des Geschäftsjahres zusammenzurechnen als auf den "letzten Drücker" die gesamte Buchhaltung zu machen ! Erstellung der Bilanz und Einreichung Wie überall auf der Welt, gibt es auch in England Formulare und vorgeschriebene Vorlagen. Die englische Bilanz (Accounts) wird im UK GAAP oder IFRS/IAS Format eingereicht. Sie muss als gekürzte Version (Abbreviated Accounts) bei Companies House und ungekürzt bei der Inland Revenue abgegeben werden. Als Kalkulationsgrundlage zur Steuerberechnung wird das Formular CT 600 verwendet, in welches Sie einfach Ihre Zahlen eintragen. Es muss zusammen mit der "Notice to deliver a Corporation Tax Return" (Aufforderung die Bilanz einzureichen) bei der Inland Revenue eingereicht werden. Die fällige Steuer müssen Sie per Scheck beilegen oder überweisen. Sie sind nicht verpflichtet einen Steuerberater zu beauftragen, aber es wäre ratsam. Dormant Company Accounts (englische Nullbilanz) Eine Nullbilanz ist nur dann zulässig, wenn Ihre Firma absolut gar keinen Umsatz erzielt hat. Die einzigen Buchungen, welche eine solche "Dormant Company" (ruhende Firma) haben darf sind auf der Zugewinnseite vereinnahmte Gelder aus Gesellschaftereinlagen (wenn ein Aktionär seine Aktien im Nennwert bezahlt) und auf der Kostenseite die Ausgaben für den Annual Return (Jahresbericht). Wie der Name "Nullbilanz" bereits sagt, fallen keine Steuern an, denn x % Steuersatz von Null (Profit) ist immer Null ! Ltd's mit Nullbilanz (ergo ohne Umsatz) können nicht VAT registered sein. Haben Sie auch nur eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung erhalten / gestellt, sind Sie verpflichtet die reguläre Bilanz einzureichen. Nullbilanz & Niederlassungen Arbeiten Sie ausschliesslich mit Ihrer Niederlassung in einem anderen EU Land oder verwenden Sie die Ltd nur als Komplementär einer solchen, dürfen Sie ggf. eine Nullbilanz in England einreichen solange diese Niederlassung - die sog. Euro GmbH - in das Handelregister in Deutschland eingetragen ist, eigene geschäftliche Entscheidungen trifft und komplett in Deutschland versteuert. Zusätzliche Bedingung: Die englische Firma darf nur über das absolute Mindestkapital (1 Pfund) verfügen und von der EU - GmbH keinerlei Vergütung erhalten ! Für eine unselbständige Niederlassungen besteht dieses Option nicht - sie kann keine eigenen geschäftlichen Entscheidungen treffen und untersteht der englischen Limited. Die Umsätze der unselbständigen Niederlassung müssen in der englischen Bilanz der Limited angeben werden. Das alleine schliesst schon die Einreichung einer Nullbilanz aus. In Deutschland geleistete Steuerzahlungen der unselbständigen Zweigstelle dürfen natürlich in Abzug gebracht werden (Doppelbesteuerungsabkommen England - Deutschland). Verspätete Einreichung der Bilanz Bei verspäteteter Einreichung der Accounts werden verhängen die englischen Behörden automatisch Geldstrafen. Diese werden auch rigoros (per Inkassounternehmen) eingetrieben. Bleiben die Inkassoversuche erfolglos, kann die Limited zwangsweise gelöscht werden. Die Geldstrafen für verpätetete Bilanzeinreichung betragen: bis 1 Monat zu spät : £100 3 bis 6 Monate zu spät : £250 6 bis 12 Monate zu spät: £500 mehr als 12 Monate zu spät: £1000 Immer wieder werden wir auch von Klienten anderer Gründungsagenturen um Hilfe gebeten, insbesondere wenn Ihre frühere Agentur es versäumt hat die Bilanz einzureichen. "Umzugswilligen" unterbreiten wir gerne ein Angebot. Kostenloser Erinnerungsservice Verspätete Einreichung der Bilanz zieht Geldstrafen nach sich (s.unten). Futuramax's Erinnerungsservice informiert Sie kostenfrei - lange vor dem Fälligkeitstermin - an die Abgabe der Bilanz. Sie haben genügend Zeit entweder selbst die Bilanz vorzubereiten oder einen Steuerberater damit zu beauftragen. Dieser Service ist kostenfrei für alle Klienten die das Registered Office oder den Nominee Secretary Service bei uns gebucht haben. |
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