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Ein Firmenname für Ihre Limited

In Grossbritannien sind Ihrer Kreativität bei der Wahl eines Ltd Firmennamens kaum Grenzen gesetzt. Der Companies Act (englische Firmengesetzgebung) schreibt nur vor, dass der Name Ihrer Limited in lateinischer Schrift geschrieben und entweder mit "LTD" oder "LIMITED" enden muss. Anything goes, ob nun ein Phantasiename, die berühmten "3 Buchstaben Kürzel", oder der Hinweis auf die Geschäftstätigkeit Ihrer neuen Firma. Sogar deutsche Namen und Titel sind ohne Probleme einzutragen.

Beispiele für Ltd Namen
  • 3 Buchstaben Kürzel - "XYZ Limited"
  • Eigennamen - "Ihr Familienname Limited"
  • Art des Business - "Londoner Consulting Firma Ltd"
  • Phantasienamen - "Tower Construction Limited"
  • Deutsche Namen - "XY Bauunternehmen Limited"
  • Englische Namen - "Miller, Meyer & Sons Ltd"
  • Akademische Grade - "Prof. Dr. ABC Limited"


Auch in England "geht" nicht jeder Firmenname

Anstössige oder beleidigende Namen sind nicht erlaubt. Wenn Sie einen deutschen Namen eintragen möchten, verwenden Sie bitte "AE", "OE", "UE" und "SS" statt der deutschen Umlaute "Ä", "Ö", "Ü" und "ß", denn der Computer des englischen Handelsregisters versteht (noch) kein Deutsch ! So würde z.B. "Ich gründe eine Limited" zu "ICH GRUNDE EINE LIMITED". Die Designer unter Ihnen werden ein wenig enttäuscht sein den Namen "Das IST Me i n E LTD" als "DAS IST MEINE LTD" eingetragen zu bekommen - Das englische Handelsregister ignoriert Gross- und Kleinschreibung sowie Freizeichen in Wörtern !

Zwei Limited's mit gleichem Namen sind nicht erlaubt

Kein Firmenname darf doppelt vergeben werden. Das englische Handelsregister wacht penibel darüber. Nehmen wir einmal an, der Name "Hands Limited" ist schon registriert. Würden Sie nun versuchen eine Limited namens "H and S Limited" oder "H & S Limited" zu registrieren, wird die Eintragung wegen Verwechselungsgefahr mit der bestehenden Firma abgelehnt. Singular und Plural sind nach englischem Firmenrecht keine ausreichenden Unterscheidungsmerkmale: Besteht z.B. schon eine Limited mit Namen "Auto Limited" können Sie nicht einfach "Autos Limited" eintragen.





Erlaubnispflichtige Limited Namen

Auch England hat einige Vorschriften: "Königin und Krone" sind unantastbar - zumindest wenn Sie eines dieser Wörter in Ihrem Ltd Namen verwenden möchten: British, England, English, Great Britain, National, Wales, Welsh, Scottland, Scottish, Ireland, Irish, United Kingdom, Royal, Queen, King, Majesty, Windsor, Prince, Princess. Erlaubnis dafür muss direkt bei der englischen Krone beantragt werden (Ihre Chancen sind sehr gering !). Die Verwendung der Wörter European, International, Institute, Society, Chartered, Holding, Group, Police, School, University, Red Cross, Doctor, Dentist, Pharmacy, Olympic, Veterinay, Apothecary, Health Centre, Post Office, Chamber of Commerce in Ihrem Firmennamen setzt eine Erlaubnis des Secretary of State for Trade and Industry oder den zuständigen Standesvereinigungen voraus.

Finanzdienstleistungen werden in England streng überwacht. Begriffe wie Stock Exchange, Bank, Insurance, Re- Insurance, Trust, Credit Union, Building Society müssen von der Financial Services Authority genehmigt werden. Das "nötige Kleingeld" (Kapitaleinlagen meist in Millionenhöhe - englische Pfund versteht sich), einwandfreien Leumund und Schuldenfreiheit sollten Sie schon mitbringen, wenn Sie ein Finanzgewerbe in England anmelden möchten. Alle erlaubnispflichtigen Wörter im Limited Namen (Singular oder Plural) müssen vorab schriftlich genehmigt sein.



Vorsicht bei Copyrights Dritter

Seien Sie vorsichtig nicht unbewusst Trademarks und Copyrights Dritter zu verletzen ! Sicher könnten Sie eine Limited namens "Harrods Kaufhaus Ltd" gründen. Sie hätten allerdings nicht lange Freude daran, vielmehr würden Sie sich vermutlich binnen Tagen mit einer millionenteuren Klage von den Anwälten des berühmten Kaufhauses Harrods in London konfrontiert sehen ! Es besteht im Übrigen ein gewisser "Bestandschutz": Verletzten Sie mit Ihrem Firmennamen das Copyright Dritter, kann sich der Inhaber beim englischen Handelsregister beschweren und Ihre Firma zwangsweise auflösen (Winding up) lassen. Ein Gutes hat es natürlich auch: Fühlen Sie sich eines Tages in Ihren Namensrechten verletzt, haben Sie die gleiche Handhabe gegen lästige Konkurrenten / Trittbrettfahrer !

Bevor Sie sich also für einen Firmennamen entscheiden, sollten Sie sicherstellen dass er nicht schon vergeben ist oder jemand anderes bereits ein Copyright eingetragen hat. So vermeiden Sie unnötigen Ärger und Kosten. Beides - Überprüfung des Firmennamens und Copyright /Trademark Recherche - können Sie kostenfrei online vornehmen. Die unteren Buttons leiten Sie direkt weiter zur Datenbank des englischen Handelsregisters und des Patentamts. Findet sich kein Eintrag, haben Sie "grünes Licht" für Ihre Firmengründung (sofern Sie keinen erlaubnispflichtigen Firmennamen eintragen möchten) !



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