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Keine persönliche Haftung

Mit Gründung einer Limited trennen Sie Ihr privates Vermögen vom Firmenvermögen. Wie schon der Name "Limited Company" sagt, ist die Haftung der Gesellschafter auf das Firmenvermögen beschränkt. Sollten Sie also jemals in die (auch in England) unangenehme Situation geraten Konkurs anmelden zu müssen - Sie verlieren dabei nicht Ihr privates Vermögen (Haus, Aktiendepot, Konto und Auto) !



Niedriges Haftungskapital

90 % aller englischen Limited's weisen ein vergleichsweise geringes Aktienkapital zum Buchwert der Firma oder den Umsatzzahlen aus. In Grossbritannien wird zwischen dem Authorised Sharecapital (das genehmigte Stammkapital) und dem Issued Sharecapital (das ausgegebene - und eingezahlte - Stammkapital) unterschieden. Letzters ist massgeblich für Ihre Haftung im "Falle des Falles": Je weniger Aktienkapital ausgegeben ist - desto weniger Haftung. Idealerweise sollten Sie also nur 1 Aktie @ 1 GBP pro Aktionär ausgeben. Wenn Sie alleiniger Aktionär sind, beschränken Sie Ihre Haftung völlig legal auf nur 1.50 Euro ! Es ist natürlich möglich mehr Aktienkapital auszugeben, sollte die Limited aber in Liquidation gehen, haften die Gesellschafter in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage.





Warum Haftungsbeschränkung überlebenswichtig ist

Heutzutage ist jedes Business "global". Die EU harmonisiert Rechtsvorschriften und auch weltweit wird auf "Transparenz" gesetzt. Wehe dem Unternehmer der sich - meistens nur aus Unkenntnis der rechtlichen Situation (diese schützt bekanntlich vor Strafe nicht) - mit einer Multi-Millionen-Schadensersatzklage konfrontiert sieht ! Erinnern Sie sich an die "Class-Action" Schadensersatzprozesse gegen Schweizer Banken in den USA ? Mit hohen Entschädigungszahlungen abgewendet. Im Gegensatz zu Schweizer Banken hat kaum ein mittelständischer Unternehmer Millionen im "Background" ! Sie könnten einwenden: "Ich bin rechtsschutzversichert. Was soll mir passieren" Glauben Sie das wirklich ? Welche Versicherung hätte wohl ein ernsthaftes wirtschaftliches Interesse daran Ihre Gerichtskosten in diesem Fall zu finanzieren ?



Produkthaftung

Heutzutage reicht es bereits aus ein Produkt herzustellen oder in der EU zu vertreiben. Das EU Produkthaftungsrecht erlaubt Haftungsansprüche gegen Hersteller, Importeur oder Verkäufer bis zu 85 Mio Euro ! Mit Gründung einer Limited beschränken Sie Ihr Haftungsrisiko im "worst case" auf ein verträgliches Mass. Die Gerichts- und Anwaltskosten in England sind höher als in Deutschland (evtl. Gläubiger müssen erhebliche Beträge aufwenden um Sie zu verklagen) und englische Gerichte sind bekannt für faire Prozesse. Unrealistisch hohe Schadensersatzforderungen - wie z.B. in den USA - haben hier kaum eine Chance.



Zahlungsausfälle

Jeder Unternehmer kennt es und niemand ist davor sicher: Zahlungsausfälle durch Kunden, die ihre Rechnungen nicht zahlen. Wie generell bei jedem profitorientiertem Unternehmen müssen Sie auch bei einer englischen Limited solche Risiken selbst erkennen. Warten Sie nicht bis Ihre Limited rote Zahlen schreibt, sondern installieren Sie von Anfang an ein effizientes Forderungsmanagement. Bevor Sie einen Vertrag mit einem Kunden abschliessen der bei ausbleibender Zahlung die Existenz Ihrer Firma gefährenden könnte, informieren Sie sich am besten vorher über die Bonität Ihres Kunden. Futuramax kann Sie dabei unterstützen - wir liefern Kreditauskünfte über (fast) alle in Europa registrierten Firmen. Sollte es zu Zahlungsproblemen kommen, zögern Sie nicht eine Inkassoagentur (Debt Collector) in England zu beauftragen. Diese Firmen mahnen effizient, viele sogar auf Erfolgsbassis (ohne Vorkosten).



Haftung bei Konkursstraftaten

Die gesetzliche Haftungsbeschränkung ist kein "Blanko-Freibrief": Bei kriminellen Handlungen und Konkursstraftaten (z.B. unberechtigte Veräusserung von Sachwerten / Vermögen) haftet der Director auch in England sehr wohl persönlich ! "Fraudulent Trading" (betrügerische Handlungen) sind immer dann evident, wenn die Geschäftsführer die Gesellschaft mit der Absicht, Gläubiger zu täuschen oder zu einem anderen betrügerischen Zweck fortführen, obwohl sie wissen dass die Gesellschaft zur Bezahlung der Schulden nicht in der Lage sein wird. "Wrongfull Trading" (unverantwortliche Geschäftsführung) liegt dann vor, wenn die Gesellschaft neue Schulden aufnimmt, obwohl nicht damit zu rechnen ist, dass sie die Schulden in voller Höhe begleichen kann. Beides ist auch in England strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 12 Jahren und zivilrechtlicher Geltendmachung des entstandenen Schadens bestraft.

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