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Wieviele Personen werden zur Gründung einer Ltd benötigt ?

Die zu besetzenden Positionen in einer Limited sind: Director (Geschäftsführer) und Secretary (Verwaltungsrat). Weder Director noch Secretary müssen in England ansässig sein und es kann jede Person oder Firma - gleich welcher Nationalität - ernannt werden. Desweiteren ist mindestens ein Shareholder (Aktionär) erforderlich. Dieser kann gleichzeitig Director und / oder Secretary sein. Seit 6. April 2008 ist die "1 Mann Firma" auch in England möglich. Die Vorschrift einen Secretary zu ernennen wurde abgeschafft (früher waren mindestens 2 Personen zur Gründung einer Ltd notwendig).

Mögliche Limited Konstruktionen
  • "1 Mann Ltd": A = Director & Shareholder
  • "3 Personen Ltd": A = Director, B = Secretary, C = Shareholder
  • "Inhaber Ltd": A = Director + Shareholder, B = Secretary
  • "2 Personen Ltd": A = Director + Shareholder + Secretary, B = Director


Kostenlose Ernennung Ihres eigenen Director und Secretary

Futuramax gründet ausschliesslich lastenfreie und "saubere" Firmen. Andere Gründungsagenturen setzen eigene Angestellte als Gründungsdirector und Gründungssecretary ein und treten einen Tag später zurück. Dies führt spätestens bei Kontoeröffnungen zu Irritationen und zusätzlichem Papierkrieg ! Wenn Sie bei Futuramax eine Limited gründen, ernennen wir Ihren eigenen Director und Secretary von der ersten Stunde an - kostenfrei !



Öffentliche Information

Wir möchten Ihnen nicht verschweigen dass Name, Privatanschrift, Nationalität - und beim Director auch Beruf und Geburtsdatum - in die öffentliche Datenbank beim englischen Handelsregister eingetragen werden. Diese Infos sind für jeden online abrufbar, also auch evtl. Gläubiger, Ehefrauen oder Ihr Finanzamt.



Director einer englischen Limited

Der Director ist Geschäftsführer einer englischen Ltd. Er trifft die geschäftlichen Entscheidungen der Limited. Ist nur ein Director ernannt, so vertritt er die Gesellschaft alleine, mehrere Directors können die Firma entweder einzeln oder gemeinschaftlich vertreten. Nicht zugelassen als Director sind Personen, denen von Amts wegen die Führung einer Limited verboten wurde (Disqualified Directors). Das englische Handelsregister führt eine öffentliche Datenbank mit den Namen dieser Personen.





Secretary einer englischen Limited

Es gibt im deutschen Gesellschaftsrecht keine Entsprechung zum englischen Secretary. Der Secretary ist Schriftführer oder Verwaltungsrat einer Limited. Es ist nicht Aufgabe des Secretary die Firma zu führen - er kümmert sich lediglich um den "Papierkram". Ein wenig Englisch sollte Ihr Secretary jedoch schon verstehen, nur so ist gewährleistet das Ihre Limited auch Bestand hat. Überlegen Sie bitte ernsthaft, ob Ihr Secretary auf Verwaltungspost entsprechend reagieren kann, die Korrespondenzsprache mit den Behörden ist ausschliesslich Englisch. Obgleich per Gesetz kein Secretary mehr vorgeschrieben ist, dürfen Limited's freiwillig einen Secretary ernennen. Der Vorteil ist, daß Sie einen Verteter vor Ort haben, welcher Unterlagen unterschreiben oder im Namen der Ltd mit den Behörden verhandeln kann, wenn nötig.





Nominees (Treuhänder)

Sie haben keine Lust auf den langweiligen "Verwaltungskram" oder keine 2 Person, die mit Ihnen zusammen eine Limited gründet ? Kein Problem, Futuramax kann für Sie den Secretary stellen. Klienten die Wert auf Ihre Privatsphäre legen oder zum Beispiel nach einem Konkurs nicht selbst als Geschäftsführer auftreten möchten, können wir einen Nominee Director stellen. Auch wenn Ihre Limited die sog. "Tatsächlichkeitsmerkmale" (Die geschäftlichen Entscheidungen werden in England getroffen) erfüllen soll / muss ist ein Nominee Director ratsam. Ihr Name erscheint dann in keinem öffentlichen Register ! Mehr zum Nominee Service lesen Sie hier.



Änderungen beim Director & Secretary

Director und Secretary können umziehen (Change of Particulars), neu ernannt werden (Appointment) oder zurücktreten (Terminating Appointment). Wie das funktioniert erklären wir hier. Glücklicherweise müssen Sie in England nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Notar laufen - diese Änderungen können online vorgenommen werden !

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