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Steuerberatung in England
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Firmengründung
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Steuerinformationen nachlesen
Alle auf unserer Homepage genannten Informationen zum Thema Steuern in England wurden sorgfältig recherchiert. Wir haben dabei unsere jahrelange Erfahrung in Sachen Limited Gründung und Limited Verwaltung einbezogen. Wo wir es für notwendig erachten, sind Links zu den entsprechenden Webseiten der englischen Steuerverwaltung gesetzt. Jeder Limited Gründer sollte sich genauer auf derHomepage der englischen Steuerbehörden einlesen. Obgleich die Informationen des englischen Finanzamtes (natürlich) akurat und up-to-date sind, erwarten Sie von dort bitte keinen "Steuerspartip", das ist - wie überall auf der Welt - eine Aufgabe für Ihren Steuerberater ! Englischen Steuerberater beauftragen Futuramax ist keine Steuerberatungskanzlei, wir können daher auch nicht steuerberatend tätig werden. Indivuelle Steuerplanung ist immer von Faktoren abhängig, die von Firma zu Firma unterschiedlich sind. Sie sollten hierfür den Rat eines Steuerexperten in Anspruch nehmen. Futuramax kooperiert mit einer auf internationale Steuerberatung und Steuerplanung spezialisierten Steuerkanzlei. Es handelt sich um eine kleinere Kanzlei im Norden von England. Vorteil: Sie erhalten immer eine exzellente persönliche Betreuung und Ihre Steuerberatungskosten niedrig (üblicherweise 50 % weniger als in Deutschland). Wenn Sie möchten, können Sie hier ein kostenfreies Angebot anfordern. Bilanzeinreichung über englischen Steuerberater Futuramax kostenloser Erinnerungsservice informiert Sie beizeiten wann Ihre Bilanz fällig ist. Sie haben genug Zeit einen Steuerberater zu beauftragen und ihm ihre Bilanzunterlagen zur Verfügung zu stellen. Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt, die Sie per Post, CD-Rom oder online zur Verfügung stellen können:
VAT Returns über Steuerberater einreichen Neben Einreichung der Jahresbilanz können Sie Ihren englischen Steuerberater beauftragen die VAT Returns (Mehrwertsteuererklärungen) für Sie einzureichen. Wie in Deutschland müssen Sie natürlich auch in England dafür Sorge tragen Ihre Umsatzzahlen und Belege rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Versäumen Sie die Einreichungsfristen fallen Geldstrafen an und die zahlt nicht Ihr Steuerberater sondern Sie selbst. Aufbewahrungsfrist der Steuerunterlagen In England müssen Sie die Buchhaltungsunterlagen 6 Jahre aufbewahren. Sollte Sie das vor unlösbare "Lagerprobleme" stellen, dürfen Sie auch elektronische Kopien (z.B. gescannt) anfertigen. Wenn Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen elekronisch aufbewahren, stellen Sie sicher dass die Dateien regelmässig auf einer CD-Rom, DVD oder externen Festplatte gesichert werden. Ein Datenverlust infolge Computercrash oder Virusattacke ist keine Entschuldigung für die englischen Behörden ! Die eleganteste Lösung ist immer noch ein passwortgeschützes Online-Backup-Archiv. Dann haben Sie Ihre Buchhaltung immer dabei - überall auf der Welt. |
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