Gründung einer Firma in England

Die Gründung einer Firma in England, sei es eine englische Limited oder schottische Limited Partnership, ist wesentlich einfacher als zum Beispiel eine GmbH Gründung in Europa.

Gründung einer Firma in England - Firmengründung Englische Limited / Schottische Limited Partnership

Englische Limited

Einfache Gründung: Die Online Gründung einer englischen Limited dauert nur wenige Stunden. Kein Notarbesuch, keine Reise nach England notwendig. Gründung englische Limited
Ein-Mann-Limited möglich: Zur Limited Gründung wird lediglich eine natürliche Person ab 18 Jahre - gleichgültig welcher Nationalität und wo in der Welt wohnhaft - benötigt. Ein-Mann-Limited England
Keine anonyme Gründung: Seit Änderung des Companies Act sind Treuhand - Limited Gründungen nicht mehr möglich. Anonyme Ltd Gründung
Niedriges Stammkapital: Um eine englische Limited zu gründen bedarf es lediglich einer Mindesteinlage von 1 GBP (ca. 1,10 EUR). Niedriges Stammkapital einer Limited
Haftungsbeschränkung: Die persönliche Haftung der Ltd Gründer über das Firmenvermögen hinaus ist ausgeschlossen. Keine persönliche Haftung der Ltd Gründer
Einfache Verwaltung: Abberufung / Neuernennung von Firmenvertretern, Sitzverlagung, Aktienübertragung und Namensänderung einer Limited ist ohne Notar möglich. Einfache Limited Verwaltung
Jährlicher Verwaltungsaufwand: Als Kapitalgesellschaft muß die englische Limited alljährlich eine Bilanz und einen Annual Return einreichen, auch wenn sie nur im Ausland tätig ist. Bilanz Annual Return Limited
Eine englische Limited ist das Gegenstück zur GmbH. Die Limited ist die am Weitesten verbreitete Firmenform in England und weltweit. Auf dem englischen Companies Act, basieren die Firmengesetzgebungen vieler Länder, insbesondere ehemaliger und bestehender britischer Kolonien sowie den meisten Commonwealth Staaten. Somit ist die englische Limited seit 1844 weltbekannt und international anerkannt.

Schottische Limited Partnership

Einfache Gründung: Die Gründung einer schottischen Limited Partnership kann online bestellt werden. Da unterschriebenen Gründungsdokumente in England eingereicht werden müssen dauert die Gründung in der Regel ca. 14 Tage. Gründung schottische Limited Partnership
Firmenstruktur: Die schottische Limited Partnership besteht aus zwei Partnern, dem (haftenden) General Partner und dem nur bis zur Höhe seiner Einlage haftenden Limited Partner. General Partner Limited Partner
Juristische Personen als Partner erlaubt: Im Unterschied zur Limited können die Partner einer schottische Limited Partnership auch ausschließlich aus juristischen Personen (Firmen) bestehen. Firmen als Partner erlaubt
Anonyme Gründung: Richtig strukturiert kann eine schottische Limited Partnership völlig anonym gegründet werden. Anonyme Gründung schottische Limited Partnership
Keine Mindesteinlage: Die Einlage kann nach freiem Ermessen der Partner erbracht werden, entweder durch Barmittel, Sachwerte oder Services. Keine Mindesteinlage bei schottischer Limited Partnership
Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Limited Partner ist auf die Höhe deren Einlage beschränkt. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Haftungsbeschränkung keine persönliche Haftung
Minimaler Verwaltungsaufwand: Sofern die Gesellschaftsstruktur unverändert bleibt, muß eine schottischen Limited Partnership keinerlei Jahresberichte einreichen. Kein Jahresbericht bei schottischen Firmen
Keine Körperschaftssteuer / Bilanz: Als fiskalisch transparente Firmenform unterliegt die schottische Limited Partnership weder der Körperschaftssteuer noch der Bilanzabgabepflicht. Schottische Firma von Körperschaftssteuer und Bilanzabgabe befreit
Die Firmengesetzgebung für schottische Limited Partnerships ist über ein Jahrhundert alt. Im Gegensatz zu in England & Wales gegründeten LLP's (Limited Liability Partnership) verfügt eine schottische Limited Partnership über eigenständige Rechtspersönlichkeit; was sie zur idealen Gesellschaftsform für Investments jeder Art bzw. zur Verwaltung des eigenen Vermögens macht.

England als Standort für EU Firmengründung

Als EU Land verfügt Großbritannien über eine bewährte Firmengesetzgebung. London und Schottland sind weltweit bekannt. Durch Gründung einer englischen oder schottischen Firma kann der Unternehmer eine gewisse Internationalisierung seiner geschäftlichen Aktivitäten erreichen. Im Vergleich zu Kontinentaleuropa genießen Gründer englischer und besonders schottischer Firmen einen besseren Haftungsschutz.

Niederlassungsfreiheit für englische Firma

Der Vorteil einer Firmengründung in England liegt eindeutig darin, daß eine englische Firma weltweit und insbesondere auch innerhalb der EU aktiv werden kann. Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU wurde richtungsweisend vom Europäischen Gerichtshof entschieden und ist nun von allen EU Ländern umzusetzen. Hier die drei wichtigsten Urteile zum Download:

In England gründen, lokal Geschäfte machen

Ein Unternehmer kann mit seiner englischen Firma ausschließlich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geschäftlich tätig werden. In diesem Fall würde sich nur der formale Sitz (oder Gründungssitz) in Großbritannien, der Ort der geschäftlichen Entscheidungen (und damit auch die steuerliche Veranlagung), jedoch im Heimatland des Unternehmers befinden. Mit einer englischen Limited können ausländische Unternehmer die manchmal komplizieren Gründungs- und Verwaltungsvorschriften ihres Heimatlandes völlig legal umgehen.